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Arbeitsrecht

by Hilmar Götz
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Book cover type: Paperback
  • ISBN13: 9783528041052
  • Binding: Paperback
  • Subject: N/A
  • Publisher: Vieweg+teubner Verlag
  • Publisher Imprint: Vieweg+teubner Verlag
  • Publication Date:
  • Pages: 154
  • Original Price: EUR 51.39
  • Language: German
  • Edition: 1976
  • Item Weight: 277 grams
  • BISAC Subject(s): Labor & Employment

1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne da sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbständige Handwerker, frei praktizierende Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, frei schaffende Künstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fürsorgezög- linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begründung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, da die Bezeichnung "Arbeitsrecht" sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch für das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. - Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein grö eres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7); es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher überhaupt nicht oder nicht erschöpfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schlie ung von Gesetzeslücken und die Rechtsfortbildung in den Händen der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgerichts.

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