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Der Grundsatz "ne bis in idem" und seine Auslegung durch EuGH und OGH: Eine vergleichende Betrachtung

by Eric C. Steiner
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Book cover type: Paperback
  • ISBN13: 9783656380849
  • Binding: Paperback
  • Subject: N/A
  • Publisher: Grin Verlag
  • Publisher Imprint: Grin Verlag
  • Publication Date:
  • Pages: 32
  • Original Price: USD 25.5
  • Language: German
  • Edition: N/A
  • Item Weight: 55 grams
  • BISAC Subject(s): International

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, V lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 3, Karl-Franzens-Universit t Graz (Europarecht), Veranstaltung: Europastrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit besch ftigt sich mit der unterschiedlichen Auslegung des Doppelbestrafungsverbotes ("ne bis in idem") durch den OGH und den EuGH. Das Verbot der Doppelbestrafung war schon im 5. Jh. vC im attischen Recht bekannt, ebenso im r mischen Recht und im Sachsenspiegel. Dieses fand 1791 als Grundfreiheit Eingang in die franz sische Verfassung, ebenso in das 5. Amendment der Verfassung der USA (als Verbot des "double jeopardy"). Dieses Recht findet sich nicht in der EMRK selbst, sondern ist erst durch das 7. Zusatzprotokoll, welches durch sterreich ratifiziert wurde, aufgenommen worden. Durch erhebliche Auslegungsschwierigkeiten wird dieser Artikel in der Lehre oft auch als das "verflixte Siebente" bezeichnet. Dieses Recht dient dem Schutz des Normunterworfenen vor einem neuerlichen Strafverfahren, nachdem bereits ein Strafprozess durch einen Frei- oder Schuldspruch abgeschlossen wurde. Die Ziele des Doppelbestrafungsverbotes sind Rechtssicherheit und Berechenbarkeit der Strafjustiz. Diese "Sperrwirkung" betrifft lediglich Strafen im Sinne des Art. 6 EMRK, also dem Recht auf ein faires Verfahren, nicht aber andere Sanktionen wie administrative Ma nahmen wie zB den Lenkberechtigungsentzug und Disziplinarma nahmen. Die rechtskr ftige Aburteilung muss nicht vor einem Richter stammen, es kann sich durchaus auch um ein Urteil einer Verwaltungsbeh rde handeln, da man darunter die f rmliche Verh ngung einer Strafe wegen eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens, mithin also auch eine rechtskr ftige Strafverf gung oder ein solches Straferkenntnis, zB nach dem sterreichischen Verwaltungsstrafgesetz - VStG, einer Verwaltungsstrafbeh rde versteht. Auch ein Strafbefehl ist denkbar. Selbst unter dem Begriff "Freispruch" ist n

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