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Die verfassungsrechtliche Zulaessigkeit der Wiedereinfuehrung einer Vermoegensteuer: Zugleich eine Untersuchung des Halbteilungsbeschlusses des Bundes

by Bernhard Kempen , Nikolaus Vieten
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Book cover type: Paperback
  • ISBN13: 9783631532713
  • Binding: Paperback
  • Subject: N/A
  • Publisher: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
  • Publisher Imprint: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
  • Publication Date:
  • Pages: 308
  • Original Price: GBP 77.65
  • Language: German
  • Edition: N/A
  • Item Weight: 395 grams
  • BISAC Subject(s): Business & Financial

Kaum ein Themenkomplex wird in der steuerpolitischen Diskussion so kontrovers diskutiert, so regelmä ig vorübergehend beerdigt und anschlie end wiederbelebt wie die Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Diese Arbeit untersucht, ob eine Vermögensteuer überhaupt in verfassungskonformer Weise wiedereingeführt werden kann und, falls dies der Fall ist, welche verfassungsrechtlichen Grenzen die Politik dabei zu wahren hat. Hierbei geht die Arbeit insbesondere der Frage nach, ob der so genannte Halbteilungsgrundsatz aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann und wie er zu operationalisieren ist. Die Arbeit zeigt auf, dass eine substanzentziehende Vermögensteuer verfassungsrechtlich unzulässig wäre und dass selbst eine als so genannte Sollertragsteuer ausgestaltete Vermögensteuer verfassungsrechtlich schwerwiegenden Bedenken unterliegt. Selbst wenn man diese Bedenken ignoriert, ist auf Basis der - verfassungsrechtlich erforderlichen - Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes im derzeitigen Steuersystem überhaupt nur dann Platz für eine Vermögensteuer, wenn die Vermögensteuerschuld bei den Ertragsteuern angerechnet wird. Zuständig für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer wären derzeit - entgegen der allgemeinen Annahme in Politik und Rechtswissenschaft - die Länder.

Der Autor: Nikolaus Vieten, geboren 1973 in Würzburg; 1992-1997 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss als Diplom-Kaufmann; 1993-1999 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg; 1999-2001 Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg; 2002 Zweite juristische Staatsprüfung; seit 2002 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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